Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wie ein Spiegel, verehrte Leserinnen und Leser – sie offenbaren Ihnen nur, was Sie möglicherweise übersehen haben, wenn Sie nicht genau hinsehen oder nicht sehen wollten.

Kreative Perspektiven

- Fachbeiträge, Storytelling und Kurzgeschichten

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1. Jeder der Agentur DREIFISCH erteilte Kreativauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den erbrachten Werkleistungen abzielt.

1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Auch Werke, die die Schöpfungshöhe nach § 2 UrhG nicht erreichen, genießen diesen Schutz. DREIFISCH stehen die urheberrechtlichen Ansprüche gemäß §§ 97 ff. UrhG uneingeschränkt zu.

1.3. Ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von DREIFISCH dürfen die gelieferten Entwürfe und Werkzeichnungen weder im Original noch in der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

1.4. DREIFISCH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird lediglich ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Weitergabe dieser Rechte an Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung zulässig.

1.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung an den Auftraggeber über.

1.6. DREIFISCH hat das Recht, auf den vervielfältigten Werkstücken und in Veröffentlichungen als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt DREIFISCH zur Geltendmachung eines Schadenersatzes, der mindestens 100 % der vereinbarten oder üblichen Vergütung beträgt.

1.7. DREIFISCH ist berechtigt, die von ihr erstellten Entwürfe und Werke als Referenzen in Print- und Onlinemedien zu präsentieren, es sei denn, der Auftraggeber hat dieser Nutzung ausdrücklich schriftlich widersprochen.

1.8. Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

1.9. Präsentationen, die dem Auftraggeber im Rahmen eines Präsentationshonorars zur Verfügung gestellt werden, dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung verwendet, verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Bei Verstößen ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 Euro je Verstoß zu zahlen.

1.10. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verbleiben die Urheber- und Lizenzrechte bei DREIFISCH, den jeweiligen Autoren, Fotografen, Bildagenturen oder Softwareherstellern.

2. Vergütung

2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Sofern keine anderen Vereinbarungen, z. B. in Voranschlägen und Angeboten, getroffen wurden, erfolgt die Vergütung auf Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD. Die Vergütungen sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.

2.3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, ist DREIFISCH berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.

2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die DREIFISCH dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

3. Fälligkeit der Vergütung

3.1. Die Vergütung ist bei Auslieferung des Werkes fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, und ohne Abzug zahlbar.

3.2. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des jeweiligen Teils fällig.

3.3. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten. Die Höhe und Fälligkeit dieser Abschlagszahlungen werden im Einzelfall vereinbart.

3.4. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, ist DREIFISCH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der gesetzlichen Regelungen geltend zu machen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium oder die Drucküberwachung werden, sofern nicht konkret angeboten, nach dem tatsächlichen Zeitaufwand auf Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. Unvorhergesehener Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.

4.2. DREIFISCH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, DREIFISCH hierfür die entsprechende Vollmacht zu erteilen.

4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung von DREIFISCH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, DREIFISCH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Modelle, Fotos, Reproduktionen, Proofs, Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

4.5. Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag anfallen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu tragen und werden zu Selbstkostenpreisen abgerechnet.

4.6. Sollte es aufgrund einer Verzögerung im Projekt zu zusätzlichen Kosten kommen, die DREIFISCH nicht zu vertreten hat, sind diese vom Auftraggeber zu übernehmen.

5. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

5.1. Vor der Ausführung von Vervielfältigungen sind DREIFISCH Freigabe- und Korrekturmuster vorzulegen, die der Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen hat. Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Gestaltung.

5.2. Die Produktionsüberwachung durch DREIFISCH erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Wird diese vereinbart, ist DREIFISCH berechtigt, nach eigenem Ermessen notwendige Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. DREIFISCH haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten stellt der Auftraggeber DREIFISCH zehn einwandfreie, ungefaltete Belege unentgeltlich zur Verfügung. DREIFISCH ist berechtigt, diese Belege zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dieser Nutzung schriftlich.

5.4. Änderungswünsche des Auftraggebers nach der Freigabe von Mustern können nur berücksichtigt werden, wenn dies technisch und zeitlich möglich ist. Etwaige Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

6. Haftung & Gewährleistung

6.1. DREIFISCH verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und insbesondere überlassene Vorlagen, Dateien und Muster sorgfältig zu behandeln.

6.2. DREIFISCH haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den Materialwert der erbrachten Leistung begrenzt. Weitergehende Haftungsansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

6.3. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei DREIFISCH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

6.4. Sofern DREIFISCH notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, handelt es sich dabei um keine Erfüllungsgehilfen im rechtlichen Sinne. DREIFISCH haftet nur für eigenes Verschulden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

6.5. Werden von DREIFISCH Subunternehmer beauftragt, tritt DREIFISCH sämtliche ihr zustehenden Ansprüche aus Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Forderungen gegen die Subunternehmer an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von DREIFISCH zunächst die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

6.6. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Gestaltung. Eine Haftung von DREIFISCH für freigegebene Inhalte ist ausgeschlossen.

6.7. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes übernimmt DREIFISCH keine Haftung. Rechtsverbindliche Aussagen zu diesen Themen können nur durch entsprechende Fachanwälte oder Behörden getroffen werden.

6.8. Der Auftraggeber stellt DREIFISCH von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der gelieferten Arbeiten resultieren, wenn diese auf Vorgaben oder Materialien des Auftraggebers zurückzuführen sind.

7. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

7.1. Im Rahmen des übernommenen Auftrags besteht künstlerische Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.

7.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist DREIFISCH berechtigt, eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann zusätzlich Schadenersatz geltend gemacht werden.

7.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an DREIFISCH übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber DREIFISCH von allen Ansprüchen Dritter frei.

7.4. Vorlagen, die der Auftraggeber DREIFISCH überlässt, werden sorgfältig behandelt. Eine Haftung für Beschädigung oder Verlust erfolgt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7.5. Alle vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Logos etc.) müssen in den vereinbarten Formaten und Auflösungen geliefert werden. Für Verzögerungen oder Mehrkosten durch nicht verwendbare Inhalte haftet der Auftraggeber.

8. Kündigung des Auftrages

8.1. Mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird der Auftrag verbindlich. Dieser kann nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen widerrufen werden.

8.2. Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Fertigstellung, ist DREIFISCH berechtigt, die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie für die Leistungsphase, in der die Kündigung erfolgt, zu verlangen. Darüber hinaus sind alle angefallenen direkten Kosten und Investitionen zu erstatten.

8.3. DREIFISCH zeigt dem Auftraggeber den Abschluss der einzelnen Leistungsphasen an und gewährt diesem die Möglichkeit, die Ergebnisse jeder Phase zu begutachten und freizugeben.

8.4. Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber gehen keinerlei Nutzungsrechte an die bis dahin erbrachten Leistungen über. Eine zusätzliche Vergütung für Nutzungsrechte entfällt.

8.5. Sämtliche gefertigten Entwürfe, Skizzen, Modelle, Daten und andere Arbeitsmaterialien verbleiben im Eigentum von DREIFISCH und sind im Falle einer Kündigung unverzüglich zurückzugeben. Digitale Kopien sind zu löschen.

9. Software und Domainbeschaffung

9.1. Gehören Software-Programme oder Scripte zum Lieferumfang, wird dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Der Käufer darf diese Programme weder kopieren noch Dritten zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und kann entsprechend berechnet werden.

9.2. Bei Verstößen gegen die eingeräumten Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

9.3. Bei der Beschaffung von Internet-Domains tritt DREIFISCH ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und den zuständigen Organisationen zur Domain-Vergabe auf. DREIFISCH übernimmt keine Gewähr, dass die beantragten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.

9.4. Der Kunde stellt DREIFISCH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain resultieren. Dies gilt auch für daraus entstehende rechtliche oder finanzielle Verpflichtungen.

9.5. Die vertragliche Leistung im Zusammenhang mit einer Domain gilt als erfüllt, sobald die Nutzung durch den Kunden ermöglicht wird.

10. Inhalt der Webseiten

10.1. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Inhalte seiner Webseiten. Dies umfasst insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Videos und sonstige Dateien. Kritische Inhalte, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, gesetzliche Vorgaben für Onlineshops oder das Impressum, sollten durch einen Fachanwalt überprüft werden.

10.2. Der Kunde stellt sicher, dass keine Inhalte übermittelt oder veröffentlicht werden, die gegen geltendes Recht verstoßen, Dritte in ihrer Ehre verletzen oder verunglimpfend sind. Im Falle eines Verstoßes stellt der Kunde DREIFISCH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

10.3. DREIFISCH übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der durch den Kunden bereitgestellten Inhalte. Dies gilt auch für mögliche Gesetzesänderungen, die eine Anpassung der Inhalte erforderlich machen.

10.4. Änderungen, die aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben notwendig werden, gehen zu Lasten des Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung, sich über aktuelle gesetzliche Anforderungen zu informieren.

10.5. DREIFISCH ist nicht berechtigt, rechtliche Beratung zu erteilen. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies nur durch qualifizierte Rechtsanwälte erfolgen kann.

11. Erfüllungsort und Wirksamkeit

11.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Loitz, der Sitz von DREIFISCH. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, ebenfalls Loitz.

11.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

11.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

11.4. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

12. Änderungen und Ergänzungen

12.1. Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.

12.2. Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Regelungen vorsehen, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, des Geschmacksmustergesetzes und anderer einschlägiger gesetzlicher Regelungen der Bundesrepublik Deutschland.

12.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn DREIFISCH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

12.4. Sollten Änderungen im geltenden Recht die Anpassung einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfordern, verpflichten sich beide Parteien, eine Regelung zu treffen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.


Wir sind ein kreatives Atelier das sich auf professionelle Fotografie, Videografie und Grafikdesign spezialisiert hat. Durch enge Zusammenarbeit mit unseren Kunden entwickeln wir maßgeschneiderte Lösungen, die genau auf individuelle Anforderungen und Ziele abgestimmt sind. Unser Fokus liegt darauf, Ihren Erfolg sichtbar zu machen.

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